Photovoltaikanlagen
Was sind Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)?
Eine PV-Anlage ist eine Solarstromanlage, die mittels Solarzellen einen Teil der Sonnenstrahlung unmittelbar in elektrische Energie umwandelt.
Die erzeugte Energie kann entweder selbst verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gefördert.
Die öffentlichen Netzbetreiber sind verpflichtet PV-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den eingespeisten Strom nach den im EEG festgeschriebenen Vergütungssätzen zu vergüten.
Wie wird eine PV-Anlage steuerlich behandelt?
Steuerpflichtige, die mittels einer PV-Anlage erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG).
Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage können gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer PV-Anlage werden über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
Auch von der Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) gem. § 7g EStG sowie der Sonderabschreibung in Höhe von 20% kann Gebrauch gemacht werden.
Umsatzsteuer
Wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist, werden nachhaltig Einnahmen erzielt. Im Sinne der Umsatzsteuer wird der Anlagenbetreiber dadurch Unternehmer und muss seine Einnahmen dem Regelsteuersatz (derzeit 19%) der Umsatzsteuer unterwerfen. Dafür ist der Anlagenbetreiber im Gegenzug auch zum vollen Vorsteuerabzug (z.B. aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten) berechtigt.
Sonderregelung Kleinunternehmer
Bei Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer auf die steuerbaren Umsätze erhoben.
Die Kleinunternehmer-Regelung gilt, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro nicht überschritten hat und der Umsatz des lfd. Jahres voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Für den Fall, dass die Kleinunternehmer-Regelung nicht angewendet werden soll, kann zur Regelbesteuerung optiert werden. An die Option ist der Steuerpflichtige 5 Jahre gebunden. Vorteil der Option ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.